Der Jahresabschluss ist das betriebswirtschaftliche Spiegelbild Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im vergangenen Geschäftsjahr. Deshalb erhalten Sie Ihren Jahresabschluss möglichst zeitnah und mit einer umfassenden Beratung, in der wir gemeinsam die Zielrichtung Ihres Unternehmens festlegen. Der Jahresabschluss könnte damit die Grundlage für eine Planungsrechnung für das folgende Geschäftsjahr bilden. In Abstimmung mit Ihnen diskutieren wir Bewertungsspielräume, steuerliche Wahlrechte und zeigen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Jahresabschluss / betriebliche Steuererklärungen
1.Erstellung des Jahresabschlusses für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Bilanz mit Vorjahresvergleich
Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
Kontennachweis zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Entwicklung der Eigenkapitalkonten der jeweiligen Gesellschafter
Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Erstellung eines Anhangs- und ggf. Lageberichts bei GmbH & Co. KG
Besprechung des Jahresabschlusses
2.Erstellung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften
Bilanz mit Vorjahresvergleich
Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
Kontennachweis zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Erstellung eines Anhangs und ggf. Lageberichts
3.Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Kontennachweis und Vorjahresvergleich
Entwicklung des Anlagevermögens
4.Jahresabschluss – Zusatzleistungen
Sonderbilanzen (u. a. Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Umwandlungsbilanzen)
Erstellung eines Bilanzberichtes
Import von Fremdbuchführungen
Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG
Kapitalflussrechnung
5.Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
Umsatzsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen
Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen
Körperschaftsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen
Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte bei Einzelunternehmen
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften