Für eine korrekte Lohnbuchführung ist die genaue Kenntnis des aktuellen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts unerlässlich. Häufige Gesetzesänderungen und der hohe administrative Aufwand für die Lohnbuchführung binden in den Unternehmen erhebliche Ressourcen.
Als Ihr Steuerberater sind wir über die aktuellen Änderungen und neuesten Vorschriften stets bestens informiert und sichern Ihnen dadurch eine effiziente, gesetzeskonforme und zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter zu. Darüber hinaus stehen wir als Ihr Berater für Fragen rund um das Personalwesen gerne zur Verfügung.
Lohnbuchführung
Inhalt
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Tätigkeiten Ihrer Lohnbuchführung in unserer Kanzlei – von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis zur Auswertung, der direkten Weiterleitung der Zahlungssätze an Banken sowie der Erstellung von Berichten und Statistiken.
Es erfolgt eine grundsätzliche Abstufung in den Bereichen Festlohn, Stundenlohn und Baulohn.
Ihr Nutzen
Zeitnahe Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
Ihrerseits ist keine Software notwendig
Kein spezielles Personal zur Erstellung der Lohnbuchführung in Ihrem Unternehmen erforderlich
Ein Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie und Ihre Mitarbeiter
Kein Ausfallrisiko, da die Lohnbuchführung durch unsere Kanzlei erfolgt
Zusatzleistungen
Erstellen von Bescheinigungen
Wir nehmen Ihnen die Arbeit für die Vielzahl der Nachweise ab und erstellen für Sie sämtliche Bescheinigungen und Anträge, wie
Meldung an Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe
Statistiken für das Statistische Bundesamt und interne Personalstatistiken
Anträge auf Kurzarbeitergeld
Anträge auf Entgeltfortzahlung
Lohnbescheinigungen
An- und Abmeldung der Arbeitnehmer
Jahresentgeltbescheinigungen
Bescheinigungen für die Bundesagentur für Arbeit
Unterstützung bei Prüfungen
Wir begleiten die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Sonstige Beratungsleistungen
z. B. Lohnsteuerklassenwahl
Lohnvorwegberechnung
Wie hoch ist das Bruttogehalt? Was bleibt netto übrig?
Wir erstellen entsprechende Brutto-Netto-Berechnungen und unterstützen Sie so bei Ihren finanziellen Entscheidungen.
Berechnung von Sonderzahlungen (z. B. Überstunden, Abfindungen, PKW-Nutzung)