Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Leider sind die Steuerbescheide der Finanzverwaltung häufig fehlerhaft. Um trotzdem Ihre Rechte zu wahren, übernehmen wir nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sondern vertreten Sie auch im Rahmen eventueller Einspruchs- und Klageverfahren.

Um darüber hinaus Ihren Handlungsspielraum zu erweitern, stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen.

Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof durch.

Heldens - Unsere Leistungen

Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe


Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörden
Antragstellung gegenüber den Finanzbehörden

Wir stellen für Sie beispielsweise folgende Anträge


Anpassung der Vorauszahlung
Stundung
Erlass
Fristverlängerung
Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
Erstattung ausländischer Quellensteuer
Herabsetzung von Säumniszuschlägen/Verspätungszuschlägen

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